Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 22.06.2015
Nachhilfe & Beratung
– Art. 1 –
Auftragsumfang
Der Auftragsumfang der Zusammenarbeit wird zu
Beginn zwischen Kunde und LearningCulture vereinbart. Er kann im gegenseitigen Einverständnis jederzeit aus- oder abgebaut werden.
– Art. 2 –
Preise
Nachhilfe: Die Preise je Lektion gelten gemäss der aktuellen Preisliste (eine Lektion entspricht 45 Minuten Arbeitszeit, Preise MwSt. befreit). Die Verrechnungs- einheiten sind 15 Minuten (1/3 Lektion). Die Kosten werden jeweils nach Aufwand zu Beginn des Folgemonats verrechnet.
Beratung: Pauschalpreise, oder nach Aufwand gemäss der aktuellen Preisliste (eine Stunde entspricht 60 Minuten Arbeitszeit, Preise MwSt. befreit). Die Verrechnungseinheiten sind 15 Minuten.
– Art. 3 –
Rechnung und Fälligkeit
Die Kosten werden jeweils nach Aufwand zu Beginn des Folgemonats verrechnet. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Betrag innert 10 Tagen zu begleichen.
– Art. 4 –
Verhinderung
Falls ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, muss er spätestens 24h vor dem Termin bei LearningCulture abgesagt werden. Andernfalls wird/werden die vereinbarte(n) Lektion(en) verrechnet.
Kursangebot
– Art. 5 –
Auftragsumfang
Der Auftragsumfang ist in der entsprechenden Kursbeschreibung geregelt.
– Art. 6 –
Preise
Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste.
– Art. 7 –
Kursanmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Formular der Webseite zu erfolgen. Mit der Anmeldung anerkennen Sie unsere Vertragsbedingungen.
– Art. 8 –
Rechnung und Fälligkeit
Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Betrag innert 30 Tagen zu begleichen. Jedoch muss die Zahlung in jedem Fall vor Kursbeginn erfolgen.
– Art. 9 –
Partieller Ausfall des Kurses
Bei einem kurzfristigen Ausfall der Lehrperson (z.B. bei Krankheit, Unfall usw.), wird der Kurs an diesem Tag von einem anderen erfahrenen Lehrer übernommen. Falls dies in einem Ausnahmefall nicht möglich sein sollte, teilen wir die Kinder in eine andere Gruppe ein (in diesem Fall kann die Teilnehmerzahl über der üblichen Gruppengrösse liegen) oder bieten einen Ausweichtermin an.
– Art. 10 –
Wechsel des Kurses
Eine Umteilung des Teilnehmers in andere Kurse ist nur
dann möglich, wenn freie Plätze vorhanden sind.
Für jede Änderung erhalten Sie eine schriftliche
Bestätigung per Mail. Telefonische Abmachungen haben
keine Gültigkeit.
– Art. 11 –
Kursabmeldung
Die Kündigung hat schriftlich durch den Vertragspartner zu erfolgen. Als Kündigungsdatum gilt das Datum des Poststempels. Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:
Abmeldezeitpunkt in Kalendertagen vor Kursbeginn | Rücktrittsgebühr |
---|---|
Bis 45: | CHF 100.- |
Ab 44 bis 22: | 20% des Kursgeldes |
Ab 21 bis 15: | 50% des Kursgeldes |
Ab 14 bis 8: | 70% des Kursgelds |
Ab 7 bis nach Kursstart: | Keine Rückerstattung |
Anmerkung: Da der Langgymi-Kurs Block 2 auf den Block 1 aufbauend ist, gelten für diesen jeweils dieselben Abmeldebedingungen wie für den entsprechend gebuchten Block 1.
– Art. 12 –
Durchführung der Kurse
Wir führen grundsätzlich alle Kurse durch. Bei einer Teilnehmerzahl von unter drei, ist es möglich, dass ein Kurs abgesagt wird. In diesem Fall werden die vollen Kosten rückerstattet.
– Art. 13 –
Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer.
Übergreifende Vereinbarungen
– Art. 14 –
Leistungen
LearningCulture nimmt Aufträge für Nachhilfe, Beratung und Gruppenkurse entgegen. Die Auswahl, Einsatzplanung, Aufgabenverteilung, Vernetzung und Weiterbildung der Lehrpersonen und Berater/innen werden von der LearningCulture übernommen.
– Art. 15 –
Sorgfaltspflicht
LearningCulture führt die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden aus.
– Art. 16 –
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich LearningCulture das Recht vor, CHF 50.- für den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Betreibung entstehen, werden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt.
– Art. 17 –
Konkurrenzverbot
Der Kunde darf ohne schriftliche Bewilligung der LearningCulture deren Beschäftigte weder auf eigene Rechnung noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder LearningCulture in irgendeiner Weise konkurrenzieren, z.B. durch das Vermitteln oder das Abschliessen von Geschäften. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden ungeachtet der gewählten Rechtsform untersagt, Coaches der LearningCulture in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot dauert bis ein Jahr nach Beendigung des Auftragsverhältnisses an und ist auf das Gebiet der ganzen Schweiz beschränkt.
– Art. 18 –
Substitution
LearningCulture und deren Rechtsnachfolger dürfen sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Die Übertragung der Rechte und Pflichten erfolgt durch besondere schriftliche Erklärung an den Kunden.
– Art. 19 –
Haftung
LearningCulture besitzt eine Betriebshaftpflicht- versicherung, die für Folgeschäden haftet, welche durch Beschäftigte der LearningCulture bei der Erfüllung vertraglicher Aufgaben verursacht werden. Für andere Schäden ist die Haftung der LearningCulture auf den Betrag von CHF 500 limitiert, ebenso für Schäden jeglicher Art, für welche die Versicherungsgesellschaft eine Haftung ablehnt.
– Art. 20 –
Erfolgsgarantie
LearningCulture arbeitet stets mit dem Ziel, dass unsere Schüler/innen Ihre schulischen Ziele erreichen. Dennoch gibt LearningCulture keine Erfolgsgarantie.
– Art. 21 –
Besondere Vereinbarungen
Soweit das Verhältnis durch diesen Vertrag nicht
geordnet ist, gelten die einschlägigen
Gesetzesvorschriften, insbesondere die des
Schweizerischen Obligationenrechts. Für Streitigkeiten
aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt der Sitz der LearningCulture als ausschliesslicher Gerichtsstand.